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Stärkung des Baumschutzes
Durch die Änderungen wird der Umgang mit geschützten Bäumen sowohl für Bürger:innen als auch für die Verwaltung vereinfacht. Eine der zentralen Neuerungen der Baumschutzverordnung betrifft den Stammumfang, ab dem Bäume unter Schutz gestellt werden. Künftig müssen bei Ersatzpflanzungen „klimafitte“ Baumarten wie Spitz-Ahorn oder Winter-Linde gepflanzt werden, die besser auf die zunehmende Erwärmung und Trockenheit reagieren können.
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