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Stadtrechnungshof

SonstigesAbgeschlossen

Mit der neuen Stadtrechtsnovelle, die am 1. April 2025 in Kraft tritt, setzt die Stadt Salzburg zentrale Reformschritte aus dem Arbeitsübereinkommen um. Das bisherige Kontrollamt wurde erfolgreich in einen Stadtrechnungshof überführt.

Dieser verfügt über erweiterte Prüfungsbefugnisse, etwa für Subbeteiligungen, Anstalten und Fonds, und arbeitet mit gestärkter Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird durch eine demokratisch legitimierte Bestellung der Prüfer:innen und die eigenständige Anmeldung von Budget- und Stellenbedarf sichergestellt. Alle Prüfberichte werden künftig zeitgleich mit der Übermittlung an die städtischen Organe online auf der Website der Stadt Salzburg veröffentlicht.

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