Zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung bei gleichzeitiger Wahrung der politischen Entscheidungsfindung werden die Anpassung der Wertgrenzen und Beschlusserfordernisse der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GGO) an zeitgemäße Notwendigkeiten sowie die Indexentwicklung geprüft. Diesbezüglich wurde ein gesonderter Amtsbericht der Magistratsdirektion unter Einbeziehung des Stadtratskollegiums und der Fraktionen sowie der MA 4 – Finanzen und der Abteilungen der Stadtverwaltung vorgelegt.
Mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 hat der Gemeinderat die Wertgrenzen für Beschlüsse der gemeinderätlichen Gremien und des Bürgermeisters angepasst und dabei fast durchgängig verdoppelt. Damit können Entscheidungen rascher getroffen werden.
Zudem werden Wohnungsvergaben nicht mehr im Sozialausschuss behandelt.