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Schutz von erhaltungswürdigen Gebäuden
Daher setzt sich die Stadt Salzburg beim Landesgesetzgeber für eine Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes (ROG) ein – insbesondere in Bezug auf die Berechnungsmethode zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Erhaltung.
Zusätzlich wird die Einrichtung eines Fonds geprüft, der der Sicherung solcher erhaltungswürdigen Gebäude dienen soll. Gleichzeitig soll die fachliche Expertise innerhalb der Magistratsabteilung 5 (Stadtplanung und Bauwesen) in diesem Bereich gezielt weiterentwickelt werden.
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