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Schutz von erhaltungswürdigen Gebäuden

Gebäude außerhalb der Altstadtschutzzonen I und II, die als erhaltenswert gelten und das Stadtbild wesentlich mitprägen, sollen künftig besser vor Abbruch geschützt werden. Um einem schleichenden Verfall wirksam entgegenzuwirken, ist eine Verschärfung der Erhaltungspflicht notwendig.

Daher setzt sich die Stadt Salzburg beim Landesgesetzgeber für eine Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes (ROG) ein – insbesondere in Bezug auf die Berechnungsmethode zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Erhaltung.

Zusätzlich wird die Einrichtung eines Fonds geprüft, der der Sicherung solcher erhaltungswürdigen Gebäude dienen soll. Gleichzeitig soll die fachliche Expertise innerhalb der Magistratsabteilung 5 (Stadtplanung und Bauwesen) in diesem Bereich gezielt weiterentwickelt werden.

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