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Mobilisierung der Baulandreserven

Mit der Neuaufstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) werden ungenutzte Baulandreserven neu bewertet und nur bei nachweislich erklärter Bereitschaft für eine absehbaren Nutzung als solche beibehalten.

Nicht nutzbare Baulandereserven werden in eine entsprechende Grünlandkategorie gewidmet und durch geeignete neue Flächen „ausgetauscht“.

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