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Strategie zur Klimawandel-Anpassung und Entsiegelung

Ab 1. März 2025 ist die Erreichung der Grünflächenzahl für Bauvorhaben (alle Neubauten, sowie Zu- und Aufbauten; ausgenommen Altstadt-Schutzzonen I und II) in der Stadt Salzburg verpflichtend vorgeschrieben.

Salzburg wird damit zu einem Vorreiter gegen Bodenversiegelung. Die Grünflächen – neben Wiesen, Sträuchern, Hecken und Bäumen auch begrünte Fassaden, Dächer, Biotope oder Teiche und Fließgewässer – müssen künftig in einem vordefinierten Verhältnis zur Gesamtfläche stehen. Die Berechnung hat bei der Baueinreichung zu erfolgen. Auch im neuen REK wird eine Strategie entwickelt, um Klimawandel-Anpassungen vorzunehmen und zu entsiegeln.

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