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Schutz von erhaltungswürdigen Gebäuden

SonstigesIn Arbeit

Gebäude außerhalb der Altstadtschutzzonen I und II, die als erhaltenswert gelten und das Stadtbild wesentlich mitprägen, sollen künftig besser vor einem Abbruch geschützt werden.

Um einem schleichenden Verfall wirksam entgegenzuwirken, ist eine Verschärfung der Erhaltungspflicht notwendig.

Daher setzt sich die Stadt Salzburg beim Landesgesetzgeber für eine Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 ein – insbesondere in Bezug auf die Berechnungsmethode zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Erhaltung. Die fachliche Expertise innerhalb der Magistratsabteilung 5 wird in diesem Bereich gezielt weiterentwickelt.

Zusätzlich wird die Einrichtung eines Fonds geprüft, der der Sicherung solcher erhaltungswürdigen Gebäude dienen soll.

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