Zurück zur Übersicht
Schutz von erhaltungswürdigen Gebäuden
Um einem schleichenden Verfall wirksam entgegenzuwirken, ist eine Verschärfung der Erhaltungspflicht notwendig.
Daher setzt sich die Stadt Salzburg beim Landesgesetzgeber für eine Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 ein – insbesondere in Bezug auf die Berechnungsmethode zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Erhaltung. Die fachliche Expertise innerhalb der Magistratsabteilung 5 wird in diesem Bereich gezielt weiterentwickelt.
Zusätzlich wird die Einrichtung eines Fonds geprüft, der der Sicherung solcher erhaltungswürdigen Gebäude dienen soll.
Kontakt

