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Information zu Mietzinsobergrenzen

Leistbares Wohnen bedeutet auch, dass Mieter:innen ihre Rechte kennen. Die Stadt will deshalb besser über gesetzliche Mietzinsobergrenzen und bestehende Schutzmöglichkeiten informieren.

Der Dschungel der erlaubten Mieten könnte dichter nicht sein. In Österreich gibt es mehrere Formen der Mietzinsbildung, die davon abhängen, welchem gesetzlichen Regelungsregime eine Wohnung unterliegt. Beim Richtwertmietzins wird der Mietzins anhand des gesetzlich festgelegten Richtwerts des jeweiligen Bundeslandes sowie Zu- und Abschlägen für die konkrete Wohnung berechnet. Beim Kategorie-Mietzins richtet sich die zulässige Miethöhe nach der Ausstattung der Wohnung (Kategorie A bis D). Der angemessene Mietzins kommt insbesondere bei bestimmten größeren oder neu errichteten Wohnungen zur Anwendung und orientiert sich an der ortsüblichen bzw. angemessenen Miethöhe. Daneben gibt es den freien Mietzins, bei dem die Miethöhe grundsätzlich zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden kann. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen müssen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) einen sogenannten Kostendeckungsmietzins verlangen, der sich im Wesentlichen an den tatsächlichen Kosten der Errichtung und Bewirtschaftung orientiert.

Da den Mieter:innen nicht immer klar ist, welche Miete die richtige und ob diese auch angemessen ist gilt es hier entsprechend zu informieren. Daran arbeitet die Stadt.

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