Zurück zur Übersicht

Sanierungsfahrplan und Festlegung von klimaaktiv-Standards

Unter „Sanierungsfahrplan und Festlegung von klimaaktiv-Standards“ versteht die Stadt Salzburg im Wesentlichen ein systematisches, langfristiges Programm zur Sanierung der stadteigenen Gebäude. Es geht also nicht um einen einzelnen Sanierungsauftrag, sondern darum, welche städtischen Gebäude wann, in welcher Reihenfolge und mit welcher energetischen Qualität saniert werden.

Der Punkt ist im Arbeitsübereinkommen 2024–2029 ausdrücklich enthalten. Für stadteigene Gebäude soll ein Fahrplan für die thermische und energetische Sanierung bis 2040 erstellt werden; gleichzeitig soll der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen vorangetrieben und klimaaktiv stärker als Qualitätsstandard eingesetzt werden.

Sanierungsfahrplan und Festlegung von klimaaktiv-Standards umfasst die systematische Erfassung und Bewertung des stadteigenen Gebäudebestands sowie die Festlegung einer langfristigen Reihenfolge und Priorisierung der erforderlichen baulichen, thermischen und energetischen Sanierungsmaßnahmen bis 2040. Dabei sollen Instandhaltungsmaßnahmen und energetische Verbesserungen frühzeitig aufeinander abgestimmt, der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen vorangetrieben und geeignete Gebäude für Photovoltaik und erneuerbare Energieversorgung berücksichtigt werden. Für Sanierungen sollen verbindliche Qualitätsanforderungen, insbesondere nach dem klimaaktiv-Gebäudestandard, herangezogen werden, um eine hohe Energieeffizienz, ökologische Qualität, Behaglichkeit, Raumluftqualität und langfristige Wirtschaftlichkeit der städtischen Gebäude sicherzustellen.

Kurz gesagt:
Der Sanierungsfahrplan beantwortet die Frage „Was sanieren wir wann?“ – der klimaaktiv-Standard beantwortet die Frage „Welche Qualität soll die Sanierung erreichen?“.

Was ist ein „Sanierungsfahrplan“?

Zunächst wird der gesamte städtische Gebäudebestand betrachtet. Für jedes relevante Gebäude wird beispielsweise untersucht:

  • Baujahr und baulicher Zustand
  • Dach und Fassade
  • Fenster
  • Dämmstandard
  • Heizungsanlage
  • Energieverbrauch
  • Warmwasserbereitung
  • Lüftung und Gebäudetechnik
  • vorhandene bzw. mögliche Photovoltaikanlagen
  • Sanierungsbedarf und Dringlichkeit
  • zu erwartende Investitionskosten
  • mögliche Energie- und CO₂-Einsparung.

Daraus wird eine Prioritätenliste entwickelt:

Welches Gebäude muss wann saniert werden und welche Maßnahmen sollen sinnvollerweise gemeinsam durchgeführt werden?

Der Vorteil besteht darin, dass beispielsweise nicht zuerst die Heizung erneuert und wenige Jahre später die gesamte Gebäudehülle saniert wird, obwohl dadurch die Heizungsdimensionierung wieder geändert werden müsste. Der klimaaktiv-Sanierungsfahrplan soll gerade solche widersprüchlichen Einzelmaßnahmen vermeiden.

  1. Beispiel für einen solchen Sanierungsfahrplan

Vereinfacht könnte eine städtische Wohnanlage beispielsweise so behandelt werden:

2027

  • Bestandsaufnahme
  • Energieanalyse
  • Dach überprüfen

2028

  • Dachsanierung und Dämmung
  • Vorbereitung PV

2029

  • Fassadensanierung und Wärmedämmung
  • Fenstertausch

2030

  • Umstellung von Gas auf erneuerbares Heizsystem bzw. Fernwärme

2031

  • PV-Anlage
  • Optimierung Gebäudetechnik

So werden die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt.

  1. Was bedeutet „klimaaktiv-Standard“?

klimaaktiv ist ein österreichisches Qualitätssystem für nachhaltiges Bauen und Sanieren. Bewertet werden nicht nur Heizenergie und Dämmung, sondern mehrere Qualitätsbereiche.

Bei einer Gebäudesanierung spielen insbesondere eine Rolle:

  • Energieeffizienz
  • Qualität der Gebäudehülle
  • Einsatz ökologischer Baustoffe
  • Komfort
  • Raumluftqualität
  • Standort und Mobilität
  • nachhaltige Gebäudetechnik
  • teilweise auch Aspekte der Planung und Ausführung.

Der klimaaktiv-Gebäudestandard unterscheidet grundsätzlich die Qualitätsstufen Bronze, Silber und Gold.

  1. Was bedeutet das für die Stadt Salzburg konkret?

Die aktuelle Zielrichtung ist inzwischen noch konkreter: Im Klimafahrplan 2040, den der Gemeinderat 2025 beschlossen hat, wird festgehalten, dass Sanierungen bei stadteigenen Gebäuden nach klaren Qualitätsstandards erfolgen sollen, beispielsweise klimaaktiv Silber.

Das ist wichtig: Die Stadt will damit nicht bei jeder Sanierung nur fragen:

„Was ist kaputt und was müssen wir ersetzen?“

sondern zusätzlich:

„Wie können wir das Gebäude bei dieser Sanierung energetisch und ökologisch möglichst hochwertig für die nächsten Jahrzehnte fit machen?“

  1. Zusammenhang mit dem Ausstieg aus Öl und Gas

Ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsfahrplans ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

Das Arbeitsübereinkommen nennt ausdrücklich den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen in stadteigenen Gebäuden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Anschluss an Fernwärme
  • Wärmepumpen
  • erneuerbare Energieträger
  • Verbesserung der Wärmeverteilung
  • bessere Gebäudedämmung
  • PV zur Eigenstromerzeugung.

Der Klimafahrplan 2040 bezeichnet Gebäude und Wärmeversorgung aktuell als einen der großen Hebel für die weitere Emissionsreduktion.

  1. Nicht nur Energie, sondern auch „Sanierung vor Neubau“

Ein weiterer wichtiger Gedanke hinter diesem Punkt ist:

Bestehende Gebäude sollen möglichst erhalten und saniert werden, bevor ein Neubau in Betracht gezogen wird.

Das Arbeitsübereinkommen begründet dies unter anderem mit der Einsparung von Ressourcen und grauer Energie, der Erhaltung der gebauten Stadtgeschichte und der Möglichkeit, vorhandene Baustoffe weiterzuverwenden.

Das bedeutet beispielsweise:

nicht automatisch

altes Gebäude → Abbruch → Neubau

sondern zunächst:

Bestand analysieren → Sanierungspotenzial prüfen → energetisch verbessern → weiterverwenden.

  1. Ein aktuelles Beispiel: SanierungsPLUS

Die Stadt Salzburg hat außerdem im Projekt „SanierungsPLUS“ Erfahrungen mit der systematischen Sanierung kommunaler Gebäude gesammelt. Ziel war unter anderem, mehr und qualitativ hochwertigere thermische Sanierungen und Heizungstausche umzusetzen.

Bei umfassenden Sanierungen wurden dabei als Projektziele 55 % Primärenergieeinsparung und 65 % CO₂-Einsparung gegenüber dem Zustand vor der Sanierung angestrebt.

Das zeigt, dass der Begriff „Sanierungsfahrplan“ durchaus mit messbaren Energie- und Klimazielen verbunden werden kann.

Die Inhalte der europäischen EED-III Richtlinie haben weitreichende Folgen. In einem ersten Schritt wurden alle Abteilungen, Ämter und Dienststellen auf die neuen Regeln sensibilisiert. Im Oktober 2025 wurde ein erstes Gebäudeinventar veröffentlicht – in weiterer Folge ist ein detaillierter Sanierungsfahrplan für alle städtischen Gebäude und Beteiligungen auszuarbeiten.

Kontakt
PK-Klimafahrplan-2040
Screenshot-2026-10-05-100953