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Verbesserung Fußgänger:innen Freundlichkeit

Verbesserung der Fußgänger:innen-Freundlichkeit umfasst die kontinuierliche Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr im gesamten Stadtgebiet. Dazu zählen insbesondere sichere, durchgängige, ausreichend breite und barrierefreie Gehwege, sichere und komfortable Querungsmöglichkeiten, die Beseitigung von Engstellen und Hindernissen, eine ausreichende Beleuchtung sowie eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Raumes mit Begrünung, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Ziel ist ein zusammenhängendes, komfortables und für alle Bevölkerungsgruppen nutzbares Fußwegenetz, das kurze Wege ermöglicht und insbesondere die Erreichbarkeit von Haltestellen, Schulen, Nahversorgung und Stadtteilzentren verbessert.

 

Unter „Verbesserung der Fußgänger:innen-Freundlichkeit“ versteht die Stadt Salzburg deutlich mehr als die bloße Sanierung von Gehsteigen. Der Begriff stammt ausdrücklich aus dem Arbeitsübereinkommen 2024–2029 und wird inzwischen durch den Masterplan Gehen und den Mobilitätsplan 2040 konkretisiert.

Was bedeutet das konkret?

Im Kern geht es darum, Zufußgehen in Salzburg sicher, bequem, barrierefrei und attraktiv zu machen.

HandlungsfeldWas darunter zu verstehen ist
Gehsteige verbessernSanierung, Verbreiterung und Neubau von Gehsteigen; ausreichend nutzbare Gehwegbreiten
BarrierefreiheitAbsenkungen bei Gehsteigkanten, taktile Leitsysteme, ausreichend breite Wege, geeignete Oberflächen für Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen
Sichere QuerungenSchutzwege, Querungshilfen, Mittelinseln, bessere Sichtbeziehungen und kürzere Querungswege
Engstellen beseitigenHindernisse, abgestellte Fahrzeuge, Masten, Werbeständer etc. aus dem notwendigen Gehbereich entfernen
Beleuchtungbessere und sichere Ausleuchtung von Gehwegen und Querungsstellen
Verkehrsberuhigungweniger Durchzugsverkehr und niedrigere Geschwindigkeiten dort, wo dies die Sicherheit und Aufenthaltsqualität verbessert
AufenthaltsqualitätSitzgelegenheiten, Begrünung, Schatten, Trinkmöglichkeiten und kleine Aufenthaltsbereiche
Fußwege-Netzdurchgängige und logisch geführte Verbindungen statt einzelner guter Gehsteigabschnitte
Baustellensichere, ausreichend breite und möglichst barrierefreie provisorische Gehwege während Bauarbeiten
ÖV-Verknüpfunggute und barrierefreie Wege zu Haltestellen; denn praktisch jeder ÖV-Fahrgast ist auch Fußgänger
Stadt der kurzen WegeWohnen, Einkaufen, Schulen, Haltestellen und andere Ziele sollen möglichst gut zu Fuß erreichbar sein

Diese Ausrichtung entspricht auch dem Mobilitätsplan 2040: Dort werden für den Fußverkehr ausdrücklich sichere und komfortable Fußwege, hochwertige Querungen, Barrierefreiheit, bessere Beleuchtung, die Vermeidung von Engstellen sowie Sitzgelegenheiten und Begrünung genannt.

  1. Der Gehsteig steht im Mittelpunkt

Das wird 2026 bereits praktisch umgesetzt. Die Stadt hat für 2026 sechs größere Gehsteigprojekte angekündigt und begründet dies ausdrücklich damit, dass sichere und attraktive Wege den Fußverkehr fördern. Dazu gehören beispielsweise Sanierungen und Verbreiterungen von Gehsteigen.

Dabei geht es nicht nur um einen neuen Belag. Entscheidend ist die tatsächlich nutzbare Breite.

Ein Gehsteig sollte nicht nur über eine ausreichende Gesamtbreite verfügen, sondern auch eine möglichst durchgehend frei nutzbare Gehfläche aufweisen. Einbauten wie Beleuchtungsmasten, Verkehrszeichen, Fahrradabstellanlagen, Müllbehälter, Werbeständer oder andere Hindernisse sollten daher so angeordnet werden, dass die erforderliche Gehwegbreite und insbesondere die barrierefreie Benutzbarkeit erhalten bleiben.

  1. Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil

Die Fußgängerfreundlichkeit ist ausdrücklich inklusiv gedacht. Der Mobilitätsplan nennt Menschen mit Kinderwagen und Rollstuhl ausdrücklich als Nutzer:innen des Fußwegenetzes.

Dazu gehören insbesondere:

  • niveauarme bzw. abgesenkte Übergänge,
  • taktile Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen,
  • ausreichend breite Gehwege,
  • geringe bzw. gut überwindbare Niveauunterschiede,
  • barrierefreie Haltestellen,
  • sichere Querungsmöglichkeiten.

Damit wird aus „Gehsteig sanieren“ eine barrierefreie Gestaltung des gesamten Weges.

  1. Kreuzungen und Querungsstellen

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Sicherheit beim Queren von Straßen.

Ein aktuelles Beispiel ist die Almkanal-Querung bei Santnergasse/Georg-Nikolaus-von-Nissen-Straße. Dort wurde 2026 die Querung umgebaut, um die Sichtbeziehungen zu verbessern und den Schutzweg für Fußgänger:innen sicherer zu machen.

Das zeigt ziemlich gut, was mit Fußgängerfreundlichkeit gemeint ist:

Nicht nur der Gehweg selbst muss funktionieren – auch die Übergänge zwischen den einzelnen Gehwegabschnitten müssen sicher und logisch sein.

  1. Aufenthaltsqualität gehört ausdrücklich dazu

Fußgängerfreundlichkeit bedeutet nach dem neuen Mobilitätsplan auch, dass man gerne zu Fuß unterwegs ist und sich im öffentlichen Raum aufhalten kann.

Daher werden zunehmend auch

  • Bäume und Begrünung,
  • Schatten,
  • Sitzgelegenheiten,
  • kleine Aufenthaltsbereiche,
  • attraktive Platzgestaltung,
  • Trinkmöglichkeiten

mitgedacht.

Das ist insbesondere für Stadtteilzentren und Plätze relevant.

  1. Verbindung zur Begegnungszone Innenstadt

Hier besteht eine direkte Verbindung zum Projekt „Neugestaltung Begegnungszone Innenstadt“.

Die geplante Begegnungszone zwischen Neutor und Museumsplatz einschließlich Hildmannplatz verfolgt ausdrücklich Ziele wie Verkehrsberuhigung, barrierefreie Flächen, Begrünung und hochwertige Gestaltung.

Damit ist eine Begegnungszone nicht nur ein Verkehrsprojekt, sondern auch eine Fußgängermaßnahme:

weniger Durchzugsverkehr → mehr Raum → bessere Querbarkeit → höhere Aufenthaltsqualität.

  1. Grundlage ist der „Masterplan Gehen“

Salzburg hat bereits 2021 einen Masterplan Gehen beschlossen. Dieser umfasst 37 Einzelmaßnahmen in sieben Handlungsfeldern:

  1. Fußverkehrsinfrastruktur
  2. Stadt der kurzen Wege / fußverkehrsfreundliche Stadtplanung
  3. Information und Bewusstseinsbildung
  4. neue Mobilitätskultur
  5. aktive Mitgestaltung des Fußverkehrs
  6. Stärkung des öffentlichen Verkehrs
  7. Verantwortlichkeiten und Monitoring.

Die aktuelle Fußverkehrspolitik ist daher eigentlich die Weiterentwicklung dieses Masterplans im Rahmen des Mobilitätsplans 2040.

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